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BGH, 20.03.1986 - VII ZB 3/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsbegründungsfrist - Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 816
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - VII ZB 3/86
Seine Verantwortung geht sogar über die eines mit der selbständigen Bearbeitung der Sache betrauten angestellten Rechtsanwalts in der Kanzlei des Berufungsanwalts hinaus (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 = VersR 1982, 71), weil er nicht nur in dessen Auftrag, sondern auch im unmittelbaren Auftrag der Mandanten gehandelt hat. - BGH, 18.05.1982 - VI ZB 1/82
Vertretereigenschaft - Ausschluß - Postulationsfähigkeit - Anwaltsverschulden
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - VII ZB 3/86
Daß er selbst beim Kammergericht nicht zugelassen ist, ist für die Verschuldenszurechnung ohne Belang (vgl. BGH, Beschluß vom 18. Mai 1982 - VI ZB 1/82 = VersR 1982, 848). - BGH, 09.11.1978 - VII ZR 145/78
Anforderungen an ein Wiedereinsetzungsgesuch - Ruhen des Geschäftsverkehrs in …
Auszug aus BGH, 20.03.1986 - VII ZB 3/86
Seine Rechtsstellung kann daher nicht mit der eines in der Kanzlei des Berufungsanwalts angestellten, mit der Bearbeitung der Sache nicht befaßten Rechtsanwalts verglichen werden (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. November 1978 - VII ZR 145/78 = VersR 1979, 160).
- BGH, 05.04.1990 - VII ZR 215/89
Zugang der Berufungsbegründung bei falscher Adressierung
Daß diese auch durch Büropersonal hätte ausgeführt werden können, ist unerheblich (vgl. Senatsbeschluß vom 20. März 1986 - VII ZB 3/86 = VersR 86, 816, 817).